Die MJ SLA bestehen aus mehreren abgestuften «Paketen»: einerseits gibt es das übergeordnete Master Agreement. In diesem Vertrag werden eben alle übergeordneten Punkte geregelt. Dazu gehören unter anderem das Einsichtsrecht (des Kunden), die Transparenz von uns dem Kunden gegenüber, Zahlungskonditionen, eine Teuerungsklausel und die Preisarten. Das Master Agreement wird alle fünf Jahre neu verhandelt.
Als zweiten Baustein gibt es Rahmenverträge für die drei Bereiche, in denen wir Dienstleistungen erbringen: Luft, Land und C4I und ISTAR. In diesen Verträgen werden die Besonderheiten der einzelnen Bereiche wie Verkaufsstundensätze oder besondere Weisungen und Vorschriften festgehalten. Auch die Rahmenverträge werden alle fünf Jahre neu verhandelt.
Und schlussendlich als drittes Element gibt es die SLA für jedes der rund 130 Systeme, darunter der Kampfpanzer Leopard 2, die F/A-18 oder das integrierte Funk- und Aufklärungssystem IFASS und das Schweizer Radarsystem für die Luftraumüberwachung FLORAKO. In diesen Verträgen werden Preise und Zahlungskredit, der Leistungskatalog mit Preis und Mengenangabe sowie die detaillierte Leistungsbeschreibung für jedes einzelne System festgelegt. Diese Verträge werden jedes Jahr neu verhandelt. Basis dafür sind immer die übergeordneten Rahmenverträge und das Master Agreement.
In diesem umfangreichen Vertragswerk steckt viel Arbeit von Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen: Als Erstes erlässt der Armeestab als verantwortliche Stelle für die Entwicklung, Planung, Ressourcenzuteilung sowie Steuerung der Armee die finanziellen Vorgaben. Danach definiert die Logistikbasis der Armee (LBA) auf Basis der Anforderungen der Nutzer (Luftwaffe, Heer, FUB) den Leistungsbedarf gegenüber der RUAG. Armasuisse als kommerzieller Vertragspartner von RUAG bestellt auf dieser Grundlage die Leistungen bei uns. Und wir schlussendlich offerieren dann diese bestellten Leistungen auf der Basis unseres Kalkulationsmodells. Nun wird all diese Arbeit aber nicht von jeder Stelle für sich allein erledigt. Es gibt einen so genannten runden Tisch, an dem die Einsatzbereitschaft, die Nutzung, die Budgetierung und die Leistungserbringung zu Gunsten der Systeme unter den Parteien abgeglichen und verhandelt wird.