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Umgang mit Interessenbindungen

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RUAG hat in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, eine neue Unternehmenskultur zu entwickeln: Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit bilden die Grundlage für eine zielführende Zusammenarbeit und sind gleichzeitig ein zentraler Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Als verlässliches Sicherheitsunternehmen sind wir bestrebt, sämtliche Regeln und Vorgaben konsequent einzuhalten. Der RUAG-Verhaltenskodex hilft uns, die klaren Werte und Prinzipien zu pflegen, denen wir uns verpflichtet haben – im Unternehmen selber wie auch gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Politik, Behörden, der Gesellschaft und gegenüber unserem Aktionär, der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Das Organisationsreglement der RUAG MRO Holding AG verpflichtet die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung in den Ausstand zu treten, wenn Geschäfte behandelt werden, die ihre eigenen Interessen oder die Interessen von ihnen nahestehenden, natürlichen oder juristischen Personen berühren. Überdies haben sie sich jeder Tätigkeit zu enthalten, welche die Unternehmensgruppe direkt oder indirekt konkurrenzieren oder ihr schaden könnte. Im Sinne der Transparenz haben die jeweiligen Mitglieder Interessenbindungen umgehend und aktiv offen zu legen; diese Pflicht gilt auch gegenüber dem Eigner. Wesentliche Interessenbindungen und Nebenbeschäftigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung werden zweimal im Jahr erhoben und beurteilt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung werden mindestens einmal jährlich zum Umgang mit Interessenbindungen sensibilisiert.